Seit Oktober 2001 finden bei dem Arbeitsgericht Iserlohn im Eingangsbereich Zugangskontrollen statt.

Anlass für die Einführung dieser Sicherungsmaßnahmen sind mehrfache Vorfälle bei Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen mit Toten und Verletzten gewesen. Daher werden alle Personen, die das Gericht aufsuchen, einer Kontrolle auf Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenstände unterzogen.

Die mit der Durchführung der Kontrollmaßnahmen beauftragten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sicherungsdienst sind angehalten, in jedem Fall hinreichend zwischen dem Recht des freien Zugangs rechtssuchender Bürger und Bürgerinnen zu Justizgebäuden und den schutzwerten Belangen von Justizmitarbeitern und Justizmitarbeiterinnen, Prozessbeteiligten und Besuchern und Besucherinnen abzuwägen.

Sollte es beim Zutritt zum Arbeitsgericht trotzdem einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Kontrollmaßnahmen der persönlichen Sicherheit dienen.