Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 124/231. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Streitwert wird auf 68.866,22 Euro festgesetzt.
2 Ca 40/231. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 23.12.2022 aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu unveränderten Arbeitsbedingungen in der Servicezentrale bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.

3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Streitwert wird auf 12.000,00 Euro festgesetzt.
2 Ca 948/221. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 73% und die Beklagte zu 27%.

3. Der Streitwert für dieses Urteil wird auf 5.861,55 Euro festgesetzt.