Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
5 Ca 1344/231. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die
Kündigung der Beklagten vom 04.10.2023 aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
5. Der Streitwert wird auf 21.518,60 EUR festgesetzt.
5 Ca 1708/231. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Oktober 2023 einen Betrag in Höhe von 1.254,54
EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2023 zu
zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat November 2023 einen Betrag in Höhe von 836,32
EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2023 zu
zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 2.090,86 EUR festgesetzt.