Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 2 Ca 670/25 | 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 27.02.2025 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Der Streitwert wird auf 3.600,00 € festgesetzt. |
| 4 Ca 801/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 13.05.2025 aufgelöst worden ist. 2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird abgewiesen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.295,93 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.669,06 € brutto seit dem 01.08.2025, aus 3.669,06 € brutto seit dem 01.09.2025, aus 3.669,06 € brutto seit dem 01.10.2025, aus 3.669,06 € brutto seit dem 01.11.2025 und aus 6.619,69 € brutto seit dem 01.12.2025. 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagte zu 87 %. 6. Der Streitwert wird auf 33.303,11 € festgesetzt. |
