Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
1 Ca 81/25Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.352,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2024 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 112,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2024 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 46,6 % und die Beklagte 53,4%.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.612,00 € festgesetzt.
3 Ca 1278/241. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche, fristlose Kündigung der beklagten Partei vom 08.08.2024 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Widerklage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 25.146,06 € festgesetzt.
3 Ca 1515/241. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung des Beklagten vom 24.07.2024 aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 22.10.2024 nicht zum 30.11.2024 aufgelöst worden ist, sondern bis zum 31.12.2024 fortbestanden hat.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die klagende Partei zu 25 % und die beklagte Partei zu 75 %.

5. Der Streitwert wird auf 8.935,20 € festgesetzt.