Die Verteilung der eingehenden Klagen, Mahnbescheide und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan des richterlichen Dienstes. Er wird jährlich vom Präsidium des Arbeitsgerichts für das Folgejahr beschlossen.
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Geschäftsverteilungsplan 2023 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan (01.01.2023 - 31.12.2023) .pdf
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Geschäftsverteilungsplan Verwaltung 2023 Organisations- und Geschäftsverteilungsplan für die Verwaltung und den nichtrichterlichen Dienst ab 09.05.2023 .pdf