Die Verteilung der eingehenden Klagen, Mahnbescheide und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan des richterlichen Dienstes. Er wird jährlich vom Präsidium des Arbeitsgerichts für das Folgejahr beschlossen.
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Geschäftsverteilungsplan 2025 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan (01.01.2025 - 31.12.2025)
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Geschäftsverteilungsplan Verwaltung 2024 Organisations- und Geschäftsverteilungsplan für die Verwaltung und den nichtrichterlichen Dienst ab 01.08.2024
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